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Kfz-Haftpflicht

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter
Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherter Personen.

Versicherte Personen:
Versicherungsnehmer, Halter, Eigentümer, Fahrer, Berufsbeifahrer eines Kraftfahrzeugs.

Versicherungssummen:
- Gesetzliche Mindestversicherungssummen je Schadenfall: Personenschäden 7.500.000 EUR; Sachschäden 1.000.000 EUR;
Vermögensschäden 50.000 EUR.

- 100 Millionen EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bei Personenschäden höchstens 12 Millionen EUR je
geschädigte Person; für Pkw in BASIS höchstens 8 Millionen EUR je geschädigte Person).

Kfz-Umweltschadenversicherung

Die Kfz-Umweltschadenversicherung schützt Sie gegen öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz. Das sind
Schäden, die durch einen Unfall, eine Panne oder eine Betriebsstörung des Fahrzeugs entstehen können, und die über die gesetzliche
Haftung aus dem Privatrecht hinausgehen.