Kasko
Die Teilkasko ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug durch:
Brand oder Explosion; Entwendung; unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, (bei Vereinbarung auch
Lawinen, Dachlawinen, Murgang und Erdsenkung); Zusammenstoß mit Haarwild (bei Verein barung auch mit Tieren aller Art); Tierbiss an
Kabeln, Schläuchen und Leitungen (bei Vereinbarung auch Folgeschäden); Glasbruch; Kurzschluss an der Verkabelung (bei Vereinbarung
auch Folgeschäden).
Die Vollkasko ersetzt darüber hinaus Schäden am eigenen Fahrzeug durch:
Unfall; mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen; (bei Vereinbarung auch Versicherungsschutz beim Transport auf
Fähren). Die Kaskoversicherung beinhaltet eine umfangreiche beitragsfreie Mitversicherung von Fahrzeug- und Zubehörteilen.
Bei einer Glasreparatur entfällt die Selbstbeteiligung.
Im Falle von Zerstörung oder Verlust des Pkw durch Diebstahl wird bei der Entschädigung 10 % vom Wiederbeschaffungswert abgezogen,
es sei denn, der Pkw ist mit einer anerkannten elektronischen Wegfahrsperre ausgestattet.
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